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Miethausverwaltung

Wir setzen voraus, dass die klassischen Inhalte des Leistungsumfanges für die Hausverwaltung
allgemein bekannt sind und verzichten an dieser Stelle auf eine Auflistung allgemein bekannter
und selbstverständlicher Punkte. Der Verwalter hat die Pflicht, das Grundstück nach den Weisungen
des Eigentümers und mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns zu verwalten und in
seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte,
soweit sie nicht vom Eigentümer anders festgelegt werden:

Kaufmännische Verwaltung:

• Einnahme von Miet- und Pachtgeldern auf einem separaten Mietkonto.
• Zahlung aller für die Bewirtschaftung notwendigen Gebühren und Rechnungen.
• Monatliche Abrechnung über das Mietkonto bis zum 15. des nachfolgenden Monats in Übereinstimmung
  und unter Vorlage des letzten Kontoauszuges.
• Gesonderte Jahresabrechnung bis zum 31.3. des Folgejahres.
• Abschluss und Kontrolle aller objektbezogenen Verträge (Versicherungen, etc.).
• Wahrnehmung von Rechten und Pflichten des Eigentümers in allen Hausangelegenheiten gegenüber
  Behörden, Versicherungen und anderen Institutionen.

Mieterverwaltung:

• Überwachung der Mietzahlungen nebst Abmahnung sowie Eintreibung von ausstehenden Mietzahlungen
  unter Mitwirkung eines Rechtsanwaltes sowie dessen Bevollmächtigung.
• Vermietung von Wohn- und Gewerberäumen.
• Abschluss und Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen.
• Durchführung von Mieterhöhungen.
• Betriebskostenabrechnungen bis zum 30.6. des Folgejahres.
• Vorbereitung für die Durchführung der Heizkostenabrechnung durch den Wärmemessdienst.
• Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern.

Technische Verwaltung:

• Begehung des Objektes zur Feststellung von Mängeln
• Vergabe und Kontrolle von Reparaturaufträgen.
• Einholung von Kostenanschlägen für grosse Reparatur- oder Sanierungsmassnamen
• Abschluss und Überwachung von Dienst- und Dienstleistungsverträgen für die Hausbesorgung.